Barrierefreiheit | Mobilität für Alle?

Nachbetrachtungen zum 8. Internationalen Schwimmteichkongress 2015 in Köln von Dipl-Ing. Tim Köhler und M.Sc. Johanne Glock


Mit der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 hat Deutschland die Barrierefreiheit zum gesellschaftlichen Ziel erklärt. Mit der bauordnungsrechtlichen Einführung der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) in fast allen Bundesländern ist die Umsetzung Pflicht. Vorreiter ist der Freistaat Bayern, wo bis 2023 die Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen realisiert werden soll - auch im Bestand.
Mit dem Vorwissen aus dem Referat von Frau Dipl.-Ing. Ulrike Rau auf dem 8. Internationalen Schwimmteichkongress haben wir im Workshop am eigenen Körper gespürt, welche Notwendigkeit für eine höhere Sensibilität für barrierefreies Planen und Bauen besteht. Die Selbsterfahrung wurde mit einer Ausstellung zu den geltenden Normen und Richtlinien sowie Praxis- und Produktbeispielen ergänzt.
Mit Rollstühlen und Rollatoren galt es einen Parcours zu überwinden, Altersanzüge simulierten bereits die Schwierigkeiten mit steigendem Lebensalter und anhand eines mobilen Badlifters wurde deutlich, dass der Ein- und Ausstieg in das Wasser besonders innovativer Lösungen bedarf. Ein neu entwickelter Badlifter stand hierfür zum Austesten bereit.
Mit den Betroffenen hatten wir stets die kompetentesten Ansprechpartner und Begleiter zur Seite, die uns wertvolle Tipps zum Umgang mit der Einschränkung geben konnten. Verschiedene Simulationsbrillen verdeutlichten den Teilnehmern anhand eines weiteren Parcours das Leben mit einer Seheinschränkung. Nur mit Hilfe eines Blindenstockes und Produkten mit Braille- sowie Profilschrift galt es den richtigen Weg zu finden.
Obwohl die Beteiligung am Referat und Workshop zurückhaltend war, entwickelte sich eine erstaunliche Resonanz der Teilnehmer, die sichtlich mit den simulierten Einschränkungen zu kämpfen hatten. Die Erfahrungen waren deutlich intensiver als zuvor erwartet. Es wurde deutlich, wie wichtig die Selbsterfahrung für den Umgang mit der Barrierefreiheit in Planungsprozess und Betrieb ist. Besonders die Betroffenen sind Spezialisten und sollten zur fachlichen Unterstützung stets bei der Planung beteiligt werden. Im internationalen Austausch haben wir weiterhin festgestellt, dass es noch keine allgemein gültigen Standards gibt und die Realisierung der Barrierefreiheit mehr Knowhow erfordert als die reine Erfüllung geltenden Normen und Richtlinien. Unterschätzt wird auch der korrekte Umgang mit den eingeschränkten Menschen. Wir empfehlen jedem Bauherren und Planer eine entsprechende Fortbildung. Für Betreiber wäre es darüber hinaus enorm hilfreich, konkrete Hilfestellungen an speziellen Badegewässern für die verschiedenen Arten der Einschränkungen vermittelt zu bekommen. 


Aus dem Workshop heraus entstanden Kontakte und Ideen zur Weiterentwicklung von Kooperationen, die wenige Tage später bereits in einem Impulsvortrag über die Barrierefreiheit an Badegewässern bei einer Tagung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV e.V.) intensiviert wurden. 
Barrierefreiheit betrifft alle Menschen und bedeutet nicht nur Mobilität für Menschen mit Handicap, sondern Komfort für Alle. Inklusion ist das Schlagwort zur aktuellen Bewegung des uneingeschränkten Miteinanders. Barrierefreies Bauen betrifft nicht nur Neuplanungen, sondern auch Bestandsanlagen, die im Rahmen der Inklusion früher oder später an die Bedürfnisse eingeschränkter Menschen angepasst werden müssen.

Unter Mitwirkung von:
•    Selbsthilfegruppe ´Mobilität im Rollstuhl- Mobil wie du und ich´, Köln
•    Deutscher Blinden-und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V.
•    PRO RETINA Deutschland e.V.
•    Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Baden-Württemberg e.V.

Mit Unterstützung von:
•    Ruby & Volkmann GbR: Adit. Der junge Alterssimulationsanzug, Bad Arolsen
•    ROIGK GmbH & Co., Gevelsberg
•    Sanitätshaus R. BRANDAU & Sohn GmbH & Co. KG, Kassel
•    Schilderfabrikation Moedel GmbH, Amberg