Schwimm- und Badeteiche – Hygiene wird großgeschrieben
Hygiene ist eine Wort, das vielen Schwimmteichbauern einen Schauer über den Rücken jagt: einerseits erwartet man besonders von öffentlichen Einrichtungen die absolute Einhaltung der Hygienevorschriften, nimmt aber selbst beim Baden in überdüngten Naturseen weit schlechtere Hygienewerte in Kauf. Früher wurde bewusst versucht Ängste gegenüber Schwimmteichen zu schüren. Mit der Begründung, zwar würden die Systeme der Badeteiche funktionieren, aber die Hygiene sei bedenklich.
Heute weiß man, dass Schwimmteiche genauso wie konventionelle Bäder regelmäßig, manchmal sogar deutlich häufiger durch Gesundheitsämter auf alle relevanten Hygieneparameter untersucht werden. Betreiber und Gemeinden finanzieren hier oft mehr als sie von rechts wegen her müssten. Die guten Reinigungsleistungen in Schwimmteichen beruhen unter anderem auf einer genau berechneten Umwälzrate, auf der biologischen Filterwirkung durch Mikroorganismen und Bodenkomplexe, sowie auf der Bepflanzung und der eingesetzten Technik.
Der Vorteil dabei: Reizungen durch Chemikalien, im Besonderen durch Chlor, sind in Schwimmteichen unbekannt, da hier ausdrücklich ohne Chemie gearbeitet werden muss. Nach den gängigen (Schwimmbad-) Richtlinien sollen Krankheitskeime innerhalb von 30 s im Badebeckenwasser abgetötet oder zerstört sein. Allerdings betrifft das in der Regel die fäkalcoliformen Keime wie z. B. E-coli der, nicht unumstritten, immer noch als Parameter einer Gewässerverschmutzung herangezogen wird. In Schwimmteichen werden die Grenzwerte von z. B. E-coli oder gesamtcoliformen Keimen regelmäßig deutlich unterschritten.
In der Fachwelt ist unstrittig, dass auch bei modernster Aufbereitungstechnologie des Badebeckenwassers eine Gefährdung durch Mikroorganismen nicht auszuschließen ist. Besonders seien hier Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, Streptokokken und eben die gesuchten Erreger, die Enteroviren (hier ECHO-Virus) genannt, durch die man auch in einem konventionell, mit Chemie gereinigten Schwimmbad infiziert werden kann.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die 2003 in Kraft getretene, überarbeitete Trinkwasserverordnung (TVO) den EU-Richtlinien angepasst wurde. Während in der Fassung bis 2002 auch geringste Konzentrationen von Keimen im Trinkwasser kategorisch abgelehnt wurden, sieht die neue TVO hier eine „Kann“- Bestimmung vor, lässt Viren und Bakterien im Trinkwasser damit zu (Quelle: BBU Rundbrief 661 v. 14.2.02)
Es ist unverständlich, warum vor diesem Hintergrund immer wieder versucht wird, bei Gemeinden und Privatpersonen Ängste vor Schwimmteichen zu schüren, wo es im gechlorten Beckenwasser doch ganz ähnlich aussieht.
Einige Gesundheitsämter stehen Schwimmteichen auch heute noch skeptisch gegenüber. Einheitliche Richtlinien sind dringend erforderlich, die zumindest eine gewisse Grundsicherheit beim Bau und Planung erreichen. Die Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. wird sich energisch dafür einsetzen, dass europaweit einheitliche Richtlinien für den Bau von kommunalen Schwimmteichen geschaffen werden.
AKTUELL: Neue Informationen zur Bestimmung von P. aeruginosa in kommunalen Schwimmteichen!
Quellen:
- bundesrecht.juris.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
- de.wikipedia.org/wiki/Escherichia
- de.wikipedia.org/wiki/Hygiene
Hygieneanforderungen an kommunale Schwimmteiche
Niedersächs., Hessische u.a. Badegewässerverordnung
"Probenahme 14tägig / Hat eine in früheren Jahren durchgeführte Probenahme Ergebnisse erbracht, die sehr viel günstiger sind als die Anforderungen dieses Anhangs und ist kein neuer Faktor hinzugekommen, der die Qualität der Gewässer verringert haben könnte, so können die zuständigen Behörden die Häufigkeit der Probenahmen um den Faktor 2 verringern."
"Die Untersuchung und Beurteilung der physikalischen und chemischen Richtwerte ist an mindestens einem Termin knapp vor Beginn oder während der Badesaison .... vorzunehmen." Die regelmäßig zu erhebenden Parameter sind in etwa monatlichen Abständen zu erheben."
Österreichische Bäderhygieneverordnung
7 (4) Es muss die Möglichkeit gegeben sein, insbesondere im Zusammenhang mit den gem. den §§ 49 und 50 durchzuführenden Untersuchungen und Messungen, einem Kleinbadeteich mit dem Ausmaß von
- bis zu 1.500 m² Oberfläche mindestens 10 %
- bis zu 5.000 m² Oberfläche mindestens 5 %
- bis zu 10.000 m² Oberfläche mindestens 3 %
- bis zu 15.000 m² Oberfläche mindestens 1,5 %
des Gesamtvolumens an Füllwasser innerhalb von 24 Stunden zuzuspeisen.
Empfehlung der Badewasserkommission
Mindesthäufigkeit der Analysen wöchentlich.
Diskussion innerhalb der EGfB im Zeitraum zwischen Aug. 1999 und Feb. 2000
Gesamtcoliforme Bakterien bzw. coliforme Keime gem. TrinkwasserVo sind kein geeigneter Messparameter für Badegewässer, da sie schlecht definiert sind und auch Bakterienarten einschließen, die speziell in natürlichen Gewässern leben und so u. U. Fäkalverunreinigungen vortäuschen, wo gar keine sind.
- Fäkalcoliforme Bakterien sind fast identisch mit Escherichia coli. Der Wert kann daher als Parameter entfa
- Streptococcus faecalis ist identisch mit Enterokokken. Der Wert kann daher als Parameter entfallen.
- Der Richtwert für Enterokokken kann gem. der EU-Norm für Streptococcus faecalis von derzeit 50 auf 100 angehoben werden.
- Die Phosphorverbindungen müssen differenziert angegeben werden. Entweder als Gesamtphosphor "P" oder als Gesamtphosphat "PO43- ". Der Richtwert/Grenzwert wäre 0,02 mg/l P bzw. 0,06 mg/l PO43- . Dieser Wert ist schwierig zu halten, da durch allgemeine Eutrophierung schon das Regenwasser 0,08 mg/l bis 0,45 mg/l PO43- -Gehalte aufweist.
Europäische Gesellschaft für Badegewässer Februar 2000
- Tägliche Vorort-Protokolle
- Sichttiefe: > 1 m (Grenzwert), 2 m Richtwert
- Aufzeichnung von Luft- und Wassertemperatur
- Aufzeichnung der geschätzten Besucherzahl
- ggf. tägliche Messung des pH-Wertes mittels Teststreifen
- Amtliche Kontrolle 14-tägig
- Escherichia coli
- Enterokokken
- pH-Wert
- Transparenz
- Richtgrößen für Schwimmteiche
- Maximal nutzbare Wasserfläche: 75 % der Gesamtwasserfläche
- Nach DIN 19643 geforderte Wasserfläche pro Person 2,7 - 4,5 m²
- Mindestens mögliche Frischwasserzugabe 300 l pro Badegast
Sauber ist wichtig - Hygiene im Schwimmteich
Von Dr. Peter Kulle
Hygiene ist wichtig. Auch im Schwimmteich hat sie einen großen Stellenwert. Kritikern von Schwimmteichen befürchten, dass es gerade in öffentlichen Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung manchmal nicht so genau mit der Hygiene genommen wird. Immer wieder führen sie das Argument nicht einzuhaltender Grenzwerte diesen Anlagen an.
Was bedeutet der Begriff Hygiene?
Wenn wir uns die Frage nach der Bedeutung des Begriffs Hygiene stellen, stoßen wir direkt auf das Problem einer sauberen Begriffsdefinition. Und auf historische Hintergründe, die für das Verständnis von Hygiene in der westlichen Kultur wichtig sind. Die Hygiene ist der Teil der medizinischen Wissenschaft, der sich mit der gewohnheitsmäßigen Umgebung des Menschen befasst und diejenigen Momente in derselben zu entdecken und zu beseitigen sucht, welche Störungen im Organismus zu veranlassen und seiner Entwicklung zu höchster Leistungsfähigkeit entgegenzuwirken imstande sind, erklärte Flügge, von 1881-1921 Professor in Göttingen den Begriff der Hygiene. Der anerkannte Kölner Hygieniker Reiner Müller entwickelt 1942 den Begriff in seinem Lehrbuch weiter: Die Hygiene versucht Krankheiten zu verhüten sowie das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit aller zu erhalten bzw. zu steigern.
Schon Römer und Griechen beschäftigten sich mit dem Thema Hygiene
Hygieia ist uns aus antiker Zeit als die griechische Göttin der Gesundheit bekannt. Das erste lehrbuchartige Schriftstück zu (umwelt)hygienischen Problemen stammt vom Griechen Hippokrates, der schon vor 2500 Jahren über "Peri Aeron, Hydaton, Topon" (Über Luft, Wasser, Boden) referierte. Damit war die Hygiene als Begriff und naturwissenschaftliches Lehrfach nur teilweise erfasst. Die Luft, der Atem wurden als Essenz des Lebens betrachtet. In ihnen war das Lebensprinzip verwirklicht. Die Luft sah man als Medium der guten und bösen Geister an, mit denen der Mensch bewusst oder unbewusst in Verbindung steht. Auch in heutiger Zeit lebt diese Sichtweise in "alten", ursprünglichen Kulturen und Religionen fort. Gesundheitliche Grundregeln in Form kultischer Vorschriften finden sich im Talmud, im Koran und in der Bibel. Hippokrates und der Römer Galen sahen in übelriechenden Aus-dünstungen von Leichen, Kadavern, Sümpfen oder Fäulnis, Miasma genannt, die Ursache von Krankheiten. Man nahm an, dass parasitische Lebewesen aus Blut und Eiter entstehen.
Überzogenen Anforderungen an die Badewasserqualität?
Unsere heutigen Reinlichkeitsregeln wurden zwar als wichtige Hilfsmaßnahmen zur Seuchenverhütung erkannt, weil das Auftreten von Seuchen oft mit Schmutz und Unrat einhergingen. Aber beide Faktoren sind ursächlich nicht miteinander verknüpft, so dass Reinlichkeit nur wenig mit rational begründeter Hygiene zu tun hat, sondern vielmehr einer sozialen Motivation und subjektiven Ästhetik entspringt. Hier endet die Hygiene als sachorientierte Wissenschaft. So besteht die Gefahr, dass mit dem sog. Besorgnisgrundsatz, der sich formalrechtlich auf das Bundesinfektionsschutzgesetz stützt und heute oftmals zu Maximal- oder überzogenen Forderungen nach hygienischer Wasserqualität führt, der Boden einer wissenschaftlichen, rational begründeten Hygiene verlassen wird. Der bloße Nachweis oder die Anwesenheit von (Krankheits-)Erregern ist kein Garant oder hinreichender Hinweis auf ein tatsächlich bestehendes hygienisches Risiko. Nach Rodenwaldt sollte zum Ethos eines Hygienikers gehören, dass er sich nicht einer Verantwortung entzieht, sondern dass er sie trägt, mitträgt, auch eine solche, die ein Wagnis in sich schließt. Auch hier wie oft bei Entscheidungen - sind richtiges Augenmaß und Rückgrat gefordert.