Ständig unter Bade-Aufsicht?

In öffentlichen Bädern stand die Badeaufsicht durch einen Schwimmmeister oder die DLRG nie zur Diskussion. Mit dem Aufkommen der Schwimmteiche erlebte diese Diskussion jedoch neue Nahrung. Der Grund dafür sind die unterschiedlichsten Betreiberformen, die für kommunale Schwimmteiche Verwendung finden. Vom konventionell betriebenen Bad (mit Schwimmmeister, Kasse, Sanitärräumen etc.) bis hin zur offenen und damit unbeaufsichtigten Badestelle. Aus der Sicht vieler Gemeinden ist der Verzicht auf eine Badeaufsicht verlockend, denn die Einsparungen durch Personalverzicht sind ein entscheidender Punkt bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Freibades. Doch sollte die Sicherheit der Badegäste nicht über den finanziellen Werten stehen? In welche rechtliche Situation begeben sich Gemeinden oder Betreiber von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung, die auf eine Aufsicht verzichten? Denn nach Ansicht von DLRG, Gemeindeunfallverband  und Schwimmmeistern sollte es keinen Unterschied bei der Beurteilung der Aufsichtspflicht geben, da ein potenzielles Risiko beim Schwimmen, ganz gleich in welcher Gewässerart immer besteht.

DLRG und Schwimmmeister haben dieselben Ansprüche an Schwimmbäder und an Schwimmteiche. In allen öffentlichen Betrieben gilt die Verkehrssicherungspflicht. Damit ist der Betreiber für die Sicherheit der Badegäste verantwortlich. Eine Möglichkeit für Gemeinden die Betriebskosten zu senken, ist die Übertragung der Verantwortung an einen Verein. Diese fungieren dann als Betreiber und regeln wiederum die Haftungsfrage über private Versicherungen. 

Die Deutsche Gesellschaft veranstaltet für Ihre Mitglieder jährliche Betreibertreffen. Diese Treffen bieten den Betreiber die neuesten Informationen, eine Plattform zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch unter den Betreiber selbst, Erfahrene Referenten bestehen aus Baurechtsexperten, Anwälten, Sachverständige Gutachter und Planer teilen die neuesten Erkenntnisse und Rechtssprechungen den Mitglieder mit. Diese Informationen bietet den Mitgliedern Rechts-Sicherheit und das notwendige Wissen im Umgang und Betreibung der öffentlichen Bäder.

Nutzen auch Sie dieses Wissen, die Erfahrung der Spezialisten und werden Sie Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer.