Betreiberformen für öffentliche Naturschwimmbäder

Der Betrieb eines Naturschwimmbades gehört normalerweise zu den Aufgaben einer Kommune. In Zeiten knapper Haushaltsmittel sieht sich jedoch mancher Kämmerer dieser Aufgabe nicht mehr gewachsen. Bevor die Bäder aber für immer ihre Tore schließen, finden sich oft engagierte Gemeindemitglieder, die für ein Überleben ihres Freibades kämpfen. Das ist der Zeitpunkt, bei dem über die zukünftige Betreiberform des Bades diskutiert wird.

Die deutschen Gemeinden sind geprägt von Finanznöten. Steigende Unterhaltungs-kosten für soziale Einrichtungen, Straßenbau und Aufrechterhaltung der Infrastruktur stehen meist sinkenden Einnahmen gegenüber. Landflucht und Abwanderung privater Arbeitgeber tun ihr Übriges. Da hilft oft nur die Reduzierung der Kosten und damit stehen Freibäder schnell auf der schwarzen Liste. Die Umwandlung in ein Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung scheint da eine gern gesehene Lösung. Doch bis die Betriebskosten wirklich sinken, ist es ein längerer Weg.

Der Teil der Kosten, die durch den Umbau oder die erforderliche Sanierung entstehen, ist nach einer gewissen Zeit abbezahlt. Aber die immer wieder beschworenen, ständig wiederkehrenden Personal- und Unterhaltungskosten sind es, die den Gemeinden den Spaß am Bad verderben. Doch dafür gibt es Lösungen. Besonders kreativ haben sich die Gemeinden bei der Rettung und anschließenden Kostensenkung ihrer Freibäder gezeigt: die Art und Weise, wie die Bäder betrieben werden, glätten manche Sorgenfalte im Gesicht des Finanzchefs.

Mögliche Betreiberformen:
Betrieben werden können kommunale Naturschwimmbäder u. a. in folgenden Formen:

  • Vereinslösung: Engagierte Bürger gründen einen Verein und betreiben das Naturschwimmbad anschließend in eigener Regie – entweder nur für Mitglieder oder als öffentliches Bad „für Alle“.
    Gleiches gilt für die Lösung als Genossenschaft, nur liegt dieser eine andere Rechtsform zugrunde.
    Bei beiden Lösungen stehen im Vordergrund viele Ehrenamtliche, die ihre Freizeit für Planung, Bau und Betrieb ihres Bades opfern.

  • Betrieb durch einen privaten Investor: Dieser übernimmt die Kosten und das Risiko ab der ersten Planungsphase, hofft aber natürlich auf die Chance einer guten Verzinsung seines eingesetzten Kapitals.

  • Betrieb durch die Gemeinde: Dies ist die klassische Form.

Die Vor- und Nachteile der einzelnen Betreiberformen liegen klar auf der Hand:

Bei der Vereins- oder Genossenschaftslösung, aber auch beim privaten Investor, verzichtet die Gemeinde auf die regelmäßigen Einnahmen aus dem Badebetrieb, hat aber auch keine Kosten mehr.

Dem Verein oder der Genossenschaft stellt man das Gelände häufig gegen einen symbolischen Betrag zur Verfügung, in vielen Fällen unterstützt die Gemeinde derlei Betreiber sogar finanziell. Meist schließt der Verein einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde ab, um das Gelände nicht kaufen zu müssen.
Im Gegenzug verpflichten sich die Mitglieder des Vereins bzw. der Genossenschaft dazu, die kompletten Kosten für Bau, Pflege, Wartung und die Aufsicht alleine zu schultern und das Bad – je nach Vereinbarung – der Allgemeinheit oder einem bestimmten Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen.
-> Ein großer Kostenfaktor ist die Badeaufsicht, die dann aber in den Händen des Vereins liegt. Wie er sie regelt, obliegt den Verantwortlichen.

Bis das Bad durch einen Verein oder eine Genossenschaft betrieben werden kann, ist aber viel zu tun und zu bedenken. Es muss eine Organisation für Kontrolle und Entscheidungen aufgebaut und die Finanzierungs-, Haftungs- und Gewährleistungsfragen sowie die Fragen zur Besitzverteilung müssen geklärt werden. Ein langer, oft schwieriger Weg steht bevor – besonders dann, wenn das Engagement nur auf den Schultern weniger Menschen ruht. Hier ist die Zusammenarbeit mit Fachplanern und Fachunternehmen empfehlenswert, außerdem eine konstruktive Zusammenarbeit mit den politischen Gremien, sowie die Suche nach spendablen Unterstützern.

Ein privater Investor dagegen trägt Kosten und Risiko allein, aber mit der klaren Zielsetzung, Kapital aus seiner Investition zu erzielen. Die Gemeinde hat oft keinen Einfluss mehr und es besteht das Risiko, dass die Bäder an unrentablen Tagen einfach geschlossen bleiben – sehr zum Ärger der Ganzjahresschwimmer oder der Schulklassen.

Für den Betrieb durch die Gemeinde spricht sicherlich vieles – aber nur, wenn es gelingt, die laufenden Kosten in den Griff zu bekommen.

 

Ökologisch und ökonomisch?

Naturschwimmbäder sind also nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische Möglichkeit, um das Freizeitangebot der Gemeinden aufrecht zu erhalten. Sie zeichnen sich durch große Akzeptanz in der Bevölkerung und einer starken Identifizierung mit dem biologischem Freibad aus. Der Betreiber hat ein hohes Maß an Eigenverantwortung.

Die hier genannten Betreiberformen stellen nur eine kleine Übersicht dar. Selbst innerhalb dieser Varianten gibt es noch viele Ausgestaltungsmöglichkeiten, die sich am besten im Gespräch mit den Fachplanern oder den Betreibern von Naturschwimmbädern klären lassen.

Innerhalb der DGfnB e.V. gibt es den „Arbeitskreis Betreiber“, der sich um die Belange dieser Mitglieder kümmert. Man trifft sich in unregelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch.

Werden auch Sie als Betreiber Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer und ggf. in diesem Arbeitskreis und nutzen Sie das Wissen und die Infos der entsprechenden Referenten innerhalb der DGfnB für Ihre Rechtssicherheit.
Termine für Fachtagungen, Seminare und sonstige Veranstaltungen sowie Neuigkeiten werden den Mitgliedern durch Newsletter mitgeteilt bzw. sind im Intranet abzurufen. 

 

Infos für ehrenamtlich Tätige:

• zu Rechten & Pflichten im Ehrenamt

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts