Kein Platz für Fremdwörter - Schwimmteichbauer müssen sich verstehen!

Bei der falschen Wortwahl oder der unsachgemäßen Verwendung von Begriffen kann zwischen zwei Menschen schnell Verwirrung herrschen. Was der oder die eine meint muss lange nicht das sein, was der oder die andere zu verstehen meint. Eine Sprache sprechen ist also besonders wichtig, besonders wenn es sich dabei um wissenschaftliche Begriffe handelt. Für den Laien ist es nicht schlimm, wenn der die Fachterminologie eines Spezialgebietes nicht beherrscht. Keiner erwartet es von ihm. Anders als für den Spezialisten, der sich bei der Verwendung eines falschen Vokabulars unter seinesgleichen schnell disqualifizieren kann. Dabei ist nichts Schlimmes dabei, in einem so jungen und speziellen Fachgebiet wie dem Schwimmteichbau die Terminologie noch nicht zu beherrschen. Die es ja bei Lichte besehen auch noch nicht sehr lange gibt. Denn im Schwimmteichbau mischen sich ja viele Begriffe aus verschiedenen Fachbereichen munter durcheinander. Manchmal verliert da selbst der Fachmann den Überblick.

Auch im Schwimmteichbau gibt es jetzt eine Reihe von Fachbegriffen, die bestimmte Bereiche, Pflanzen oder Techniken definieren. Damit sollte eigentlich die Begrifflichkeit geschärft sein. Jeder Fachmann, und auch der interessierte Laie, ist damit in der Lage, sich mit Gleichgesinnten auf Augenhöhe zu unterhalten.

Die FLL e.V. (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung u. Landschaftsbau e.V.) hat gemeinsam mit den Fachleuten aus der DGfnB den Versuch unternommen, in ihren Empfehlungen zum privaten und öffentlichen Schwimmteichbau eine übergreifende Nomenklatur zu finden. Daran beteiligt waren die Mitglieder des Arbeitskreises „Schwimm- und Badeteiche“, zu denen Wissenschaftler, Schwimmteichplaner und -bauer sowie  Zuliefererbetriebe gehörten. Herausgekommen ist eine Reihe von Begriffen, die in der Praxis sicherlich unterschiedlich Anwendung finden werden. Für eine gute Verständigung erscheint es aber durchaus von Vorteil, wenn sich diese gewählten Begriffe einheitlich durchsetzen. Ob die deutsche Vorgehensweise zu einer gemeinsamen Nomenklatur mit Österreich oder der Schweiz führen mag steht in den Sternen. Denn gerade Österreich hat in seinem Bäderhygienegesetz schon eine Reihe von Begriffen definiert, die von dem deutschen Vorschlag abweichen. Dazu gehört zum Beispiel der Begriff der „Kleinbadeteiche“, der in Deutschland in den letzten Jahren vermehrt in Ungnade gefallen ist. Nur wenige Menschen konnten sich mit diesem, oft herabwürdigenden Begriff anfreunden, der jedoch in viele Gremien und Veröffentlichungen Einzug gehalten hat. Einige wichtige Begriffe aus den o.g. Empfehlungen seien hier kurz erläutert, quasi das Anfangsvokabular für Einsteiger in die Schwimmteichmaterie.